Logopädie Rostock – LAUTSTARK – von Mund(t) zu Mund
Ihre Logopädische Praxis in Rostock
Eine barrierefreie Sprache ist für viele Menschen selbstverständlich. Im Restaurant ein Essen bestellen oder ein unbeschwertes Gespräch mit Freunden: Für Menschen mit logopädischen Störungen werden diese Selbstverständlichkeiten zur täglichen Hürde. Mit unseren logopädischen Therapieangeboten behandeln wir Störungen der Stimme, des Sprachablaufs, der Sprache selbst oder des Schluckens, so dass Sie möglichst störungsfrei wieder sprechen können.
Ein angenehmer Raum ist Teil des Behandlungserfolgs
Unsere Patienten behandeln wir in insgesamt vier hellen und freundlichen Therapieräumen. Wir legen großen Wert auf eine Atmosphäre, in der unsere Patienten sich wohlfühlen und sich ganz auf die Behandlung konzentrieren können. Das zweite Obergeschoss erreichen Sie behindertengerecht mit einem Fahrstuhl. Für Ihr individuelles Krankheitsbild sind wir mit umfangreichen Therapiematerialien ausgestattet.
Sie haben Fragen? Wir stehen Ihnen bei Ihren Anliegen zur Seite!
Vielleicht haben Sie Fragen zur Sprachentwicklung Ihres Kindes, wundern sich über ein verändertes Sprachverhalten eines Verwandten oder haben selbst bemerkt, das sich Ihr Stimmklang oder Ihr Schluckvermögen verändert hat? In unserer Praxis beraten und therapieren wir alle Schwierigkeiten der Sprache, des Sprechens, der Stimme und des Schluckens bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten auf häufig gestellte Fragen in unserer Praxis
Wo kann ich mir eine logopädische Behandlung verschreiben lassen?
Ein Rezept für eine logopädische Behandlung bekommen Sie vom Arzt; entweder als Heilmittelverordnung oder als Privatrezept.
Wenden Sie sich dafür an folgende Ärzte:
- Allgemeinmediziner
- HNO-Arzt
- Internisten
- Kieferorthopäden
- Kinderarzt
- Neurologen
- Phoniater
- Zahnarzt
Wie lange dauert eine Behandlung?
Grundsätzlich legt Ihr behandelnder Arzt den Rahmen der Therapie fest. Dauer, Frequenz und Menge hängen von der Diagnose Ihrer logopädischen Störung und den Therapieempfehlungen ab. In der Regel kommen Sie ein- bis zweimal in der Woche für 30, 45 oder 60 Minuten zu uns.
Machen Sie auch Hausbesuche?
Wir therapieren nicht nur in unseren Praxisräumen, sondern kommen nach Bedarf auch in Ihr häusliches Umfeld sowie in Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten oder Schulen.
Wer übernimmt die Behandlungskosten?
Für Kinder und Jugendliche übernimmt in jedem Falle die Krankenkasse die Behandlungskosten. Ab dem 18. Lebensjahr beteiligen sich die Patienten mit einem Eigenanteil an den Kosten, der von Krankenkasse zu Krankenkasse variiert, es sei denn, Sie sind von Zuzahlungen befreit. Für Privatpatienten gelten die individuell festgelegten Kostenübernahmevereinbarungen.